UWE MÜLLNER, LL.M.
Uwe Müllner ist spezialisiert auf die Begleitung komplexer (schieds-) gerichtlicher Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Unternehmensrechts.
Er vertritt regelmäßig Unternehmen, deren Organe und Gesellschafter im Rahmen von Organ- und Gesellschafterstreitigkeiten sowie in D&O-Fällen.
Zudem verfügt er über ausgewiesene Erfahrung bei (schieds-) gerichtlichen Auseinandersetzungen im Handels-, Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von ihm liegt in der Vertretung von Berufsträgern in Regressprozessen.
Uwe Müllner berät Unternehmen und deren Gesellschafter in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, wie zum Beispiel M&A-Transaktionen, Restrukturierungen und der Unternehmensnachfolge.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt in der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen auf dem Gebiet des Handels- und Vertriebsrechts.
Aufgrund seiner Erfahrung im Bereich Konfliktlösung vertritt Uwe Müllner auch natürliche Personen in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht.
Uwe Müllner ist Referent im Bereich Compliance mit dem Schwerpunkt Haftung von Organen und zertifizierter Compliance Officer und Business Coach.
„Recht ist ein Wert und kein Produkt.”
Partner bei PATZINA LOTZ Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Salary Partner bei HAACK Partnerschaftsgesellschaft mbB, Offenbach am Main Rechtsanwalt bei Heisse Kursawe Eversheds, München und Hamburg Rechtsanwalt bei PATZINA Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Master in International Commercial Law, Nottingham, UK Zweites Juristisches Staatsexamen, im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Erstes Juristisches Staatsexamen, Frankfurt am Main
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Gesellschaftern und Organen bei Organ- und Gesellschafterstreitigkeiten sowie bei Haftungsfällen (D&O)
- Gesellschaftsrechtliche Beratung, einschließlich M&A und Umstrukturierungen
- Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
- Handels- und Vertriebsrecht
- Erbrecht
- Prozessführung/ Schiedsgerichtsbarkeit
- Vertretung einer börsennotierten Aktiengesellschaft im Rahmen eines Post M&A-Streits
- Gerichtliche Inanspruchnahme eines gerichtlich bestellten Sonderprüfers einer Aktiengesellschaft auf Schadensersatz
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wg. Prospektfehlern
- Vertretung von Geschäftsführern im Regressprozess wg. angeblich fehlerhafter due diligence und Kompetenzüberschreitungen bei Unternehmenskäufen
- Vertretung von Organen und Gesellschaftern in div. Organ- und Gesellschafterstreitigkeiten
- Matz/Müllner, „Vorläufige“ Wirksamkeit der Ausschließung eines BGB-Gesellschafters“, WM 2009, S. 683-688
- Müllner/Wiesemann, „Legal Process Management“, E-Book für Geschäftsführer 2017, S. 75-78
- Müllner, „Berater – Haftungsfalle für Geschäftsführer?!“, E-Book für Geschäftsführer 2018, S. 52-54
- Müllner, “Wertschöpfung für Unternehmen durch Juristen”, E-Book GmbH-Geschäftsführer 2019, S. 34-3
- Müllner, „Der Referentenentwurf des Verbandssanktionengesetzes – Auf dem Weg zum Strafrecht für Unternehmen?“, E-Book GmbH-Geschäftsführer 2020, S. 6-9
- Müllner, „Unternehmerisches Ermessen in der Krise des Unternehmens“, E-Book GmbH-Geschäftsführung 2021, S. 30-32
- Müllner, “Methoden zur Vermeidung von Auseinandersetzungen bei der Unternehmensnachfolge”, E-Book GmbH-Geschäftsführung 2022, S. 21-24
Aktuelles und Fachartikel
Methoden zur Vermeidung von Auseinandersetzungen bei der Unternehmensnachfolge
Gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen nehmen zu. Dies betrifft gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Streitigkeiten.
Unternehmerisches Ermessen in der Krise des Unternehmens
Krisenfaktoren frühzeitig zu erkennen, Krisen zu vermeiden, insbesondere jedoch, sie zu bewältigen, sind Kernbestandteile des Krisenmanagements.
Der Referentenentwurf des Verbandssanktionengesetzes – Auf dem Weg zum Strafrecht für Unternehmen?
Es gibt in Deutschland ein System der „Verbandssanktionierung“, welches im Kern im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt ist.
Wertschöpfung von Unternehmen durch Juristen
Aus Sicht ökonomischen Analyse des Rechts besteht die Aufgabe des Rechts darin, unter dem primären Ziel „Effizienz“ Handlungsrechte einzuführen.
Berater: Haftungsfalle für den Geschäftsführer?!
Cum-Ex-Geschäfte und die Rolle von Banken sowie ihrer Organe bei diesen sind derzeit Gegenstand einer Vielzahl von Auseinandersetzungen und Diskussionen.
Legal Process Management
Es bedarf einer ganzeinheitlichen Lösung im Sinne eines aktiven Legal Process Managements. Jetzt mehr erfahren.