Haftung von Berufsträgern

PATZINA ⦁ LOTZ – Ihr Partner bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen

Die Abwehr von gegen Angehörige freier Berufe gerichteten Schadensersatzansprüchen gehört von jeher zu den Kernkompetenzen der Kanzlei PATZINA ⦁ LOTZ. Wir vertreten vor allem – aber nicht nur – Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit ihren Gesellschaften, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Versicherungsmakler und Sachverständige bei der Schadenabwehr. Und dies stets in enger Abstimmung mit den jeweils beteiligten Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die in diesem Bereich teils zu den Marktführern gehören.

In einem immer komplexer werdenden Umfeld müssen Berufsträger – unter sich beständig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen – ihre Beratungsleistungen erbringen. Werden ihnen dann – nicht selten ohne greifbare Anhaltspunkte und als Folge des Spätschadenrisikos oft Jahre später – mandantenseitig oder von beteiligten Dritten Fehler vorgehalten, kann schnell die berufliche sowie wirtschaftliche Existenz in Gefahr geraten. Vor allem dann, wenn die Deckungssummen der vorgehaltenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht ausreichend bemessen sind. Gerade dann legen auch Berufsträger Wert auf eine Vertretung durch erfahrene Anwälte, die bei der Schadenabwehr über langjährige Erfahrung verfügen und denen die Einzelheiten der Regressrechtsprechung vertraut sind. In dieser Situation finden sich Berufsträger häufig erstmals in der Mandantenrolle wieder und wissen zu schätzen, in einer Weise professionell beraten zu werden, wie sie es ihren eigenen Mandanten selbst angedeihen lassen. Das können wir aufgrund unserer herausragenden Erfahrung – auch in Verfahren mit hohen Streitwerten und damit existentieller Bedeutung – leisten.

Wir unterstützen hier mit all unserer Erfahrung und Expertise in der Einzelfallrechtsprechung die Berufsträger und deren Gesellschaften insbesondere in laufenden Regressverfahren – teils aber auch bereits im Vorfeld, etwa im Zusammenhang mit der Gestaltung von Vergütungs- und Haftungsbeschränkungsvereinbarungen.