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Gesellschaftsrecht / Mergers & Acquisition
Wir beraten Unternehmen verschiedenster Branchen bei Neugründungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederung sowie Unternehmensakquisitionen und Finanzierungen. Dabei spielt insbesondere die Vertragsgestaltung eine zentrale Rolle. Die sach- und interessengerechte Ausarbeitung von Verträgen mit Gesellschaftern und Geschäftspartnern sowie insbesondere die Vorbereitung von Finanzierungsverträgen stehen dabei im Vordergrund.
Wir verfügen über eine ausgeprägte Spezialisierung und können auch bei größeren Transaktionen kurzfristig interdisziplinäre Beratungsteams aufstellen. Dies gilt auch mit Blick auf steuer- und haftungsrechtliche Probleme, die sich im breiten Spektrum unternehmensrelevanter Fragen immer wieder stellen.
Corporate Litigation – Prozessführung bei Gesellschafter- und Organstreitigkeiten
Strategische Rechtsberatung im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A
Thorsten Lotz
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Dr. René Matz
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