Gesellschaftsrecht / M&A
PATZINA ⦁ LOTZ – Beratung in allen Phasen der unternehmerischen Tätigkeit
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Sie im gesamten Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften. Unsere Beratung umfasst hierbei alle Phasen der unternehmerischen Tätigkeit, von der Gründung über die Begleitung der operativen Geschäftstätigkeit bis zur Veräußerung oder Beendigung des Unternehmens. Stets im Blick haben wir hierbei Ihre Unternehmensstrategie und Unternehmensziele. Zudem beraten wir Organe bei Rechtsfragen, die im Rahmen der Ausübung ihrer Leitungs- und Überwachungspflichten auftreten. Ziel ist es hier, eine Haftung wegen pflichtwidrigen Handelns, z.B. bei der Ausübung unternehmerischen Ermessens bzw. fehlerhafter Aufgabendelegation, zu vermeiden. Auch bei größeren M&A-Transaktionen können wir kurzfristig interdisziplinäre Beratungsteams aufstellen. Dies gilt auch für steuer- und haftungsrechtliche Probleme, die sich im breiten Spektrum unternehmensrelevanter Fragen immer wieder stellen.
Wir beraten Sie bei:
- Gründung, Umwandlung und Restrukturierung von Unternehmen und Joint Ventures
- Kapitalmaßnahmen
- Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen
- Geschäftsführer-, Vorstands- und Aufsichtsratsverträgen, einschließlich Geschäftsordnungen
- M&A
- Unternehmensnachfolge
- Corporate Governance und Compliance
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen
- Geschäftsführer-, Vorstands- und Aufsichtsratsverträgen, Vergütungs-und Beteiligungssystemen sowie Versicherungsschutz („D&O“)
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Thorsten Lotz
Fachanwalt für Steuerrecht
- +49 (0) 69/583021-100
- lotz@patzina-lotz.de
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Uwe Müllner, LL.M.
Rechtsanwalt
- +49 (0) 69/583021-230
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Dr. René Matz
Fachanwalt für Steuerrecht
- +49 (0) 69/583021-201
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