Berufsträger / D&O-Haftung

Das Recht der Haftung von Angehörigen freier Berufe gehört zu den Kernbereichen der Beratung bei PATZINA ⦁ LOTZ. Wir vertreten vor allem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie deren Gesellschaften, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter, Versicherungsmakler und Gutachter bei der Schadenabwehr. Hierbei unterstützen wir Berufsträger und deren Gesellschaften, insbesondere in Regressverfahren – aber auch im Vorfeld, etwa im Zusammenhang mit der Gestaltung von Vergütungs- und Haftungsbeschränkungsvereinbarungen – mit all unserer Erfahrung und Expertise.

In D&O-Haftungsfällen haben die Rechtsanwälte von PATZINA ⦁ LOTZ in den zurückliegenden Jahren erhebliches Fachwissen entwickelt. Hier vertreten wir die betroffenen Unternehmensorgane vorprozessual und vor Gericht. Im Auftrag beteiligter Versicherer beobachten wir komplexe Regressverfahren und betreuen deckungsrechtliche Mandate.

Prozessführung bei Haftung von Berufsträgern

Prozessführung im Bereich Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten sowie D&O-Versicherung