Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten sowie D&O-Versicherung

PATZINA ⦁ LOTZ – Tiefgehendes Know-how in Haftungsfragen von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten

In Fragen der Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten (auch Managerhaftung oder D&O-Haftung) haben die zuständigen Ansprechpartner der Kanzlei PATZINA ⦁ LOTZ in langjähriger Prozess- und Beratungstätigkeit tiefgehendes Know-how entwickelt.

Organmitglieder haben heute in vielfältiger Hinsicht Aufgaben mit erheblichem persönlichen Haftungsrisiko wahrzunehmen. Sie haben ihr Handeln an sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem Gesellschaftsvertrag, ihrem eigenen Dienstvertrag sowie einer u.U. vorhandenen Geschäftsordnung sowie weiteren Regularien auszurichten. Sie treffen zusätzlich Überwachungs- und Treuepflichten und haben sich bei ihrem Verhalten stets und ausschließlich am Interesse des Unternehmens zu orientieren. In diesem Minenfeld sind Fehler selten vermeidbar. Wir bieten Ihnen fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld sowie im „Fall der Fälle“.

Wir begleiten komplexe Regressfälle gerichtlich sowie außergerichtlich – vorwiegend im Interesse der betroffenen Unternehmensorgane, in Einzelfällen auch für die Unternehmen selbst.

Wir vertreten Sie insbesondere bei:
Wir betreuen darüber hinaus im Auftrag beteiligter Versicherungen deckungsrechtliche Mandate und beobachten in diesem Rahmen anhängige gerichtliche Verfahren im Interesse der betroffenen Versicherungsunternehmen.