Arbeitsrecht und Datenschutzrecht 1
Neben der allgemeinen arbeitsrechtlichen Beratung sind wir in allen Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts tätig. Wir beraten zudem bei der Vertrags- und Vergütungsgestaltung, flexiblem Personaleinsatz, der Arbeitnehmerüberlassung, betrieblichen Altersversorgung sowie in allen Facetten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen bis hin zu größeren Um- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie im Rahmen von Transaktionen.
Zusätzlich beraten wir Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, zum Beispiel bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO, welche sich oft mit dem Arbeitsrecht überschneiden.
Zu unseren Kompetenzen gehört insbesondere die Erstellung von Datenschutzhinweisen und Anforderungen an Mitarbeiter und Externe zum Umgang mit personenbezogenen Daten, von Verarbeitungsverzeichnissen und IT-Sicherheitsrichtlinien, die Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen, die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie nicht zuletzt auch die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden zur Koordinierung von Betriebsprüfungen und ggf. zur Abwehr von Bußgeldbescheiden.