Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten sowie D&O-Versicherung
PATZINA ⦁ LOTZ – Tiefgehendes Know-how in Haftungsfragen von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten
In Fragen der Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten (auch Managerhaftung oder D&O-Haftung) haben die zuständigen Ansprechpartner der Kanzlei PATZINA ⦁ LOTZ in langjähriger Prozess- und Beratungstätigkeit tiefgehendes Know-how entwickelt.
Organmitglieder haben heute in vielfältiger Hinsicht Aufgaben mit erheblichem persönlichen Haftungsrisiko wahrzunehmen. Sie haben ihr Handeln an sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem Gesellschaftsvertrag, ihrem eigenen Dienstvertrag sowie einer u.U. vorhandenen Geschäftsordnung sowie weiteren Regularien auszurichten. Sie treffen zusätzlich Überwachungs- und Treuepflichten und haben sich bei ihrem Verhalten stets und ausschließlich am Interesse des Unternehmens zu orientieren. In diesem Minenfeld sind Fehler selten vermeidbar. Wir bieten Ihnen fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld sowie im „Fall der Fälle“.
Wir begleiten komplexe Regressfälle gerichtlich sowie außergerichtlich – vorwiegend im Interesse der betroffenen Unternehmensorgane, in Einzelfällen auch für die Unternehmen selbst.
- Verstößen gegen die Pflichten zur ordnungsgemäßen Unternehmensleitung (z.B. Planungs-, Steuerungs- und Organisationsverantwortung etc.) und pflichtwidriger Ausübung unternehmerischer Ermessensentscheidungen,
- Verstößen gegen die Treu- und Loyalitätspflichten (z.B. Geschäftschancenvereitelung, Wettbewerbsverstößen etc.)
- Verstößen gegen Compliance- und Legalitätspflichten
- Verstößen gegen Überwachungs- und Informationspflichten
Thorsten Lotz
- +49 (0) 69/583021-100
- lotz@patzina-lotz.de
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Dr. René Matz
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Uwe Müllner, LL.M.
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- muellner@patzina-lotz.de
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